KFZ-Kennzeichen bei Woxikon.de

Das KFZ-Kennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschild, ist die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen dienen für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge als Zulassungsbescheinigung und als Nachweis für die Erlaubnis von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einer Straßenverkehrsbehörde.

Das Autokennzeichen besteht aus zwei Teilen, mit schwarzer Schrift auf weißen Grund. Das Unterscheidungszeichen besteht aus bis zu drei Buchstaben die den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßig Standort hat, wiedergeben. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bestimmte Internationaler Organisationen haben ein eigenes Unterscheidungszeichen. Die Erkennungsnummer bilden ein oder zwei Buchstaben mit bis zu vier Ziffern. Zwischen den beiden Teilen befindet sich der Platz für die Plaketten.

Aktuell gibt es in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen des Kennzeichens. Das seit 1956 verwendete DIN-Kennzeichen und das neue Euro-Kennzeichen mit der sogenannten FE-Schrift. Die Buchstaben sind beim neuen Kennzeichen viel besser zu unterschieden so, dass die Buchstaben B,F, G, I, O und Q nach dem Orts- oder Kreiskürzel verwendet werden können. Diese waren vorher gesperrt. Mit der neuen Schrift stehen bei der Vergabe von Kennzeichen deutlich mehr Kombinationen zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil des Euro-Kennzeichens ist das integrierte Nationalzeichen.

Ein einzeiliges, amtliches deutsches KFZ-Kennzeichen ist maximal 530 Millimeter lang und 110 Millimeter hoch. Zweizeilige Nummernschilder sind maximal 340 Millimeter lang und 200 Millimeter hoch. Ist eine gut lesbare Darstellung der Zahlen und Buchstaben gewährleistet, dürfen Autokennzeichen auch kürzer sein. Format, Schrift, Farbe und Reflexion sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Die Herstellungsverfahren und die Übereinstimmung mit diesen Regeln werden durch die DIN-CERTCO überwacht. Das Kennzeichen an der Rückseite der Kraftfahrzeuge muss beleuchtet sein.

Jeder Kennzeichen-Hersteller ist an Hand einer eingeprägten Signatur auf der Rohling-Rückseite zu erkennen. Die Identifizierung des endgültigen Herstellers des Kennzeichens ist durch eine Signatur auf der Vorderseite möglich.